Seit 1957 betreuen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Handwerker, Freiberufler, Existenzgründer, mittelständische Unternehmen aber auch Privatpersonen, in allen Fragen rund ums Arbeitsrecht in der Region Stuttgart.

 

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Das individuelle und kollektive Arbeitsrecht umfassend sind wir für Sie tätig bei der

  • Beratung und Vertretung von mittelständischen Unternehmen, Verbänden, Gemeinden
  • bundesweiten Betreuung der Unternehmen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen
  • individuellen Gestaltung von Arbeits-, Dienst- und Anstellungsverträgen
  • arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung von Geschäftsführern, leitenden Angestellten und Führungskräften
  • Gestaltung kollektiver Arbeitsbedingungen sowie deren Durch- und Umsetzung
  • Begleitung sämtlicher Personalangelegenheiten bezüglich der Rechte und Pflichten gegenüber Arbeitnehmern (Versetzung, Kündigung, Tarifbindung, Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, häufige Krankmeldungen und Fehlzeiten, Kündigungsschutzgesetz)

 

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Von Beginn bis zum Ende Ihres Arbeitslebens begleiten Sie als Arbeitnehmer regelmäßig arbeitsrechtliche Fragestellungen. Wir beraten und vertreten  Sie in allen Abschnitten und Themenbereichen Ihres Arbeitsverhältnisses.

Die häufigsten Gründe für einen Rechtsstreit im Bereich Arbeitsrecht:

  • Abmahnung
  • Abfindung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeit (Überstunden und Mehrarbeit)
  • Aufhebungsvertrag
  • Betriebliche Sozialleistungen
  • Gehalt und Lohn (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Zuschläge)
  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Probezeit
  • Urlaub
  • Versetzung (Höher- oder Herabstufung)

 

Jetzt Beratungstermin mit unseren Fachanwälten vereinbaren:

Telefon: (0711) 24 89 01-0

 

Was fällt unter das Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht ist der Bereich der Zivilrechtsordnung, der die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch zwischen Gewerkschaften und Betriebsvertretungen und der Arbeitgeberseite regelt.

 

Das Gericht für Arbeitsrecht in Stuttgart

Der Gerichtsbezirk umfasst die Stadt Stuttgart sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Ludwigsburg, Ostalb und Rems-Murr.
Arbeitsgericht Stuttgart

Gericht für Arbeitsrecht in Stuttgart 

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