Das sollten Sie zum Thema Dieselskandal wissen!

Der Dieselskandal betrifft nicht nur Fahrzeuge von VW (Motoren EA189 und EA288), sondern auch Diesel-Fahrzeuge von Porsche, Mercedes, Skoda, Audi und Seat. Die betroffenen Diesel-Besitzer werden von den Herstellern aufgefordert, Software-Updates an ihren Fahrzeugen durchführen zu lassen, nachdem das Kraftfahrtbundesamt die Hersteller verpflichtet hat, Updates an ihren Fahrzeugen durchzuführen. Werden diese Software-Updates nicht durchgeführt, läuft der Kunde Gefahr, dass sein Fahrzeug stillgelegt wird.
Im Hinblick auf bereits ausgesprochene Fahrverbote für Euro 5 Diesel stellt die Rückabwicklung eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative dar.

Auch wenn Sie sich der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen haben, erscheint es durchaus sinnvoll, die Vergleichsvorschläge von VW überprüfen zu lassen.
Sie haben die Möglichkeit, anstatt einer Einmalzahlung, wie von VW vorgeschlagen, weitere Schadenersatzansprüche und auch die Rückabwicklung im Rahmen einer Individualklage geltend zu machen.

Telefon: (0711) 24 89 01-0

Unsere Kanzlei ist auf den Dieselskandal spezialisiert und wir haben bereits eine Vielzahl positiver Urteile erstritten. Wir sehen daher, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 24.09.2019 (AZ. 10 U 11/19), in welchem das OLG die Voraussetzungen einer vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung durch die VW AG bestätigt hat, aber auch weiterer Urteile von Oberlandesgerichten, hohe Erfolgsaussichten.
Insbesondere bei Fahrzeugen mit einer Laufleistung bis 150.000 km, stellt die Rückabwicklung eine lukrative Alternative dar.

Wir beraten und vertreten Sie gerne und professionell in einem Verfahren gegen die Hersteller.

Sofern Sie an einem derartigen Verfahren interessiert sind, erhalten Sie weitere Informationen und Details via E-Mail. Bitte lassen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zukommen.

 

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