Ob Hausbau oder Kauf eines Objekts, neben der oftmals großen finanziellen Herausforderung treten leider häufig Probleme mit den jeweiligen Vertragspartnern auf.

Grundsätzlich lassen sich diese bei frühzeitiger Beratung und fundierter juristischer Interessenvertretung vermeiden. Falls Sie sich bereits in einer Situation befinden, in der Sie mit der Leistung Ihres Vertragspartners unzufrieden sind, helfen wir gezielt und zeitnah Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im privaten Baurecht sind

  • Vertragsrecht im Zusammenhang mit dem Bau oder Kauf
  • Abnahme
  • Architektenrecht
  • Bauvertragsrecht
  • Beweissicherungsverfahren
  • Gewährleistungsrecht/Mängelhaftung nach BGB und VOB/B
  • Grundeigentum
  • Nachbarrecht
  • Nachträge nach BGB und VOB/B
  • Vergütung/Honorar der Architekten und Ingenieure
  • Werkvertragsrecht

 

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